Visumsbestimmungen Neuseeland
Will man als Demi-Pair nach Neuseeland, benötigt man das sogenannte Working Holiday-Visum, welches für alle gilt, die einen Work&Travel Aufenthalt oder Ähnliches (zu was auch Demi-Pair gehört) in Neuseeland anstrebt.
Wer ein Working Holiday-Visum für Neuseeland beantragen möchte, der sollte zunächst einmal überprüfen, ob er die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Zunächst einmal muss es der erste Work&Travel-Aufenthalt in Neuseeland sein, denn das Visum wird nur einmal im Leben ausgestellt.
Voraussetzungen für die Beantragung des Working Holiday Scheme (WHS)
- 18 - 30 Jahre (inklusive)
- Besitz eines Reisepasses aus folgenden Ländern: Argentinien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Kanada, Malaysien, Malta, Norwegen, Niederlande, Schweden, Singapur, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Uruguay, USA
- Für deutsche Staatsbürger gibt es seit dem 04.07.2005 kein limitiertes Kontingent mehr. Jeder, der die Visum-Voraussetzungen erfüllt, wird auch ein Visum erhalten
- Man muss bei guter Gesundheit sein
- Man darf keine Kinder mitbringen
- kein Eintrag im Vorstrafenregister
- gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Man muss nachweisbar 4.200.- NZ$ (ca. 2.200.- €) zzgl. Der Geldmittel für einen Rückflug oder ein Rückflugticket besitzen
- Nach Ausstellung des Visums muss man innerhalb von 12 Monaten nach Neuseeland einreisen und darf dort maximal 1 Jahr bleiben
- Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein (also Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate)
Die Beantragung
Die Beantragung eines Working Holiday Visums kann nur online erfolgen und das Visum muss mit einer Visa- oder Mastercard bezahlt werden (NZ$ 120,00). Normalerweise wird das e-Visum innerhalb weniger Tage ausgestellt (ausdrucken!)
Zur Online-Beantragung des Visums kommst du unter http://www.immigration.govt.nz/
Neuseeländische Botschaft Berlin:
New Zealand Embassy
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: (+49 30) 20621-0
Visa-Abteilung: (+49 30) 206 21-21 (von 9 - 12 Uhr geöffnet).
Fax: (+49 30) 20621-114
E-Mail: nzembassy.berlin@t-online.de
Bürostunden: Mo-Fr 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr (Fr bis 16.30 Uhr)
In Neuseeland angekommen…
- darf man ein ganzes Jahr für denselben Arbeitgeber arbeiten
- dürfen nur Gelegenheits- oder Teilzeitarbeiten angenommen werden
- muss man einen Nachweis für eine gültige Auslandskrankenversicherung immer mitführen
- darf man während des Work and Holiday Visums mehrmals ein- und ausreisen (Aufenthalte in anderen Ländern verlängern allerdings nicht die Gültigkeit des Visums)
- darf in Neuseeland an Hochschul- und Bildungskursen teilgenommen werden, die bis zu sechs Monaten dauern dürfen (hierunter zählt auch der Sprachschulaufenthalt des Demi-Pairs)
- Kann man ein anderes Visum während des WHS-Jahres beantragen: Für die Beantragung eines Besuchervisums für Neuseeland muss man ausreisen, alle anderen Visa kann man in Neuseeland direkt beantragen
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